Notinsel werden: So können Sie mitmachen

Erste Voraussetzung

Geschäfte, Banken, Apotheken, öffentliche und andere geeignete Einrichtungen können grundsätzlich eine Notinsel werden. Privatadressen sind ausgeschlossen.

Zweite Voraussetzung

Sie können sich nur in Gemeinden, Städten oder Landkreisen als Notinsel registrieren, wenn an Ihrem Ort ein Projektträger vorhanden ist. Anfragen an uns, wo dies nicht der Fall ist, können nicht bearbeitet werden. Sollten Interessenten die Notinsel NEU initiieren wollen, kann diese Potentielle Projektträger Info dafür verwendet werden.

Wichtige Voraussetzung für die Registrierung

Bitte halten Sie ein aktuelles Foto Ihres Ladengeschäftes bereit. Das Einstellen eines Bildes ist ein Pflichtfeld in unserem Registrierungsprozeß.

Wir empfehlen eine Aufnahme im Querformat – so wird Ihr Geschäft optimal dargestellt und Kinder können es im Ernstfall leichter erkennen.

Notinsel werden –
NUR an IHREM STANDORT.

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