Erste Voraussetzung
Geschäfte, Banken, Apotheken, öffentliche und andere geeignete Einrichtungen können grundsätzlich eine Notinsel werden. Privatadressen sind ausgeschlossen.
Zweite Voraussetzung
Diese Einrichtungen können NUR in Gemeinden, Städten oder Landkreisen zur Notinsel werden, wo ein Vor-Ort-Projektträger vorhanden ist. Anfragen an uns wo dies nicht der Fall ist, können nicht bearbeitet werden. Sollten Interessenten die Notinsel NEU initiieren wollen, kann diese Potentielle Projektträger Info dafür verwendet werden.